Bebauungsplanung
Ziel und Inhalt
Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören unter Anderem Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan enthält idR den eigentlichen Plan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000, separat angeführte Festsetzungen durch Text und eine Zeichenerklärung. Zusätzlich kann der Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften i. S. der Landesbauordnung erhalten.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor, die in der Nordsee-Zeitung erfolgt. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene.
Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung. Er lässt offen, wann z.B. eine zulässige Bebauung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
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